Nützliche Informationen

Information

Nützliche Informationen

    Um Leistungen des Vereins post.sozial in Anspruch nehmen zu können, muss eine 6-monatige Unternehmenszugehörigkeit sowie ein unbefristetes Dienstverhältnis bestehen.

    Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Reise Katalog gilt für:

    • aktive Mitarbeiter*innen der Österreichische Post AG sowie deren Tochterunternehmen Wertlogistik GmbH, Feibra GmbH, Post Immobilien GmbH, Post 108 Beteiligungs-& Dienstleistungs GMBH, Medien Zustell GmbH, Post IT Services GmbH, Post E-Commerce, GmbH, Post Systemlogistik GmbH, bank99 AG,  Post Business Solutions, post.sozial, adverserve digital advertising services GmbH sowie 
      Austrian Post International Deutschland GmbH

    • MitarbeiterInnen im Ruhestand der Österreichische Post AG, sowie

    • deren Hinterbliebene (= Empfänger von Witwen bzw. Waisenversorgungsgenuss).

    Sämtliche Reiseangebote stehen ausschließlich dem oben genannten Personenkreis (= Anspruchsberechtigte) zur Buchung zur Verfügung. Jeder Anspruchberechtigte darf pro Anmeldung zu einem Ferienaufenthalt unter Berücksichtigung der Rabattierung

    • eine Begleitperson und

    • Kinder des Anspruchsberechtigten oder ihres/seiner Partners/in, maximal bis 17,9 Jahre oder solange Familienbeihilfe bezogen wird*,

    mitnehmen.

    Jeder Anspruchberechtigte darf pro Anmeldung zu einem Ferienaufenthalt ohne Berücksichtigung der Rabattierung

    • bis zu 9 Begleitpersonen, die vor der Reisebuchung mittels Angehörigenbestätigung namhaft gemacht wurden**,

    mitnehmen.

    * Auf Aufforderung ist ein Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe für das/die mitreisende/n Kind/Kinder beizubringen.
    ** Auf Aufforderung sind ensprechende Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse vorzulegen.

    Generelle, verbindliche Hinweise

    • Alle Angebote nach Verfügbarkeit.

    • Kein Anspruch auf bestimmte Zimmer.

    • Für alle Appartements und Ferienzimmer gilt die Bettenanzahl im gebuchten Zimmer oder Appartement als bindend. Das bedeutet, dass eine Überbelegung (z.B. 3 Personen in einem Zweibettzimmer oder 2-Personen Appartement) nicht zulässig ist. Derartig getätigte Reservierungen können von der zentralen Buchungsstelle storniert werden.

    • Beachte, dass bei saisonüberschneidenden Buchungen die Nächtigungspreise der jeweiligen Saisonen berechnet werden.

    • Preisberechnungen bei Internetbuchungen gelten vorbehaltlich einer sachlichen Prüfung und sind ohne Gewähr.

    • Kur-/Ortstaxen werden bei der Vorschreibung des Reisepreises für Gäste ab 15 Jahren in Rechnung gestellt und unterliegen nicht der "Rabattierung nach einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte".

    • Bei Buchungen von Unterkünften bei Kooperationspartnern wird die Ortstaxe vor Ort in Rechnung gestellt.

    • Bei Reisebuchungen mit Kindern ist gegebenfalls die Geburtsurkunde auf Aufforderung beizubringen.

    • Der Reisepreis ist innerhalb von 5 Werktagen, jedenfalls aber vor Reiseantritt einzuzahlen. Die Buchungsbestätigung wird nach Zahlungseingang übermittelt. Ihre Reise gilt ab diesem Zeitpunkt als fix bestätigt.

    • Sämtliche Änderungen zu Reisebuchungen müssen grundsätzlich 3 Werktage vor dem Anreisetag bei postsozial in der Buchungszentrale gemeldet werden. Spätere Änderungen können gegebenfalls nicht berücksichtigt werden.

    • Die Buchungsbestätigung ist gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis durch jene Person, auf die die Buchungsbestätigung ausgestellt ist, bei der Anreise vorzuweisen.

    • Stornos von Reisebuchungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten die Stornorichtlinen gem. ARB 1992. 
      An- und Abreisezeiten sind auf der jeweiligen Buchungsbestätigung ersichtlich und einzuhalten.

    • Mitnahme von Haustieren ist - soweit nicht anders geregelt - nicht gestattet.

    • Für Angebote/Packages mit Seilbahnen, Liften udgl. gelten die Bestimmungen der jeweiligen Liftbetreiber.

    • Die Buchung aller Reiseangebote ist nur zentral mittels Reservierungsbogen oder via Internet möglich. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anmeldung.

    • Telefonische Buchungen sowie telefonische Vorreservierungen sind ausnahmslos nicht möglich!

    • Mehrmalige Buchungen pro Buchungsperiode sind möglich und erwünscht.

    Rabattierung

    Die Bemessungsgrundlage einer Rabattierung ist das Monats - Bruttoeinkommen des Anmelders hochgerechnet auf ein Jahr.

    Haftungsbestimmungen

    postsozial übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verluste, Sachschäden udgl. Die Bereitstellung von Urlaubsquartieren sind freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistungen des Vereins post.sozial, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die jederzeitige Änderung dieser Leistungen bleibt vorbehalten.

    Bleiben Sie informiert!

    Melden Sie sich an für unseren Newsletter und erfahren Sie als Erste*r von den aktuellen Angeboten.

    image