Nützliche Informationen

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Teilnahmebedingungen für das Oster-Gewinnspiel:

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Verein postsozial, Steinheilgasse 1, 1210 Wien. Das Gewinnspiel wird über unterschiedliche Social-Media-Kanäle wie beispielsweise Facebook beworben. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu einem dieser Social-Media-Kanäle, insbesondere nicht zu Facebook und wird insbesondere auch nicht von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der*Die Empfänger*in der von den Teilnehmenden bereit gestellten Informationen ist nicht Facebook oder ein anderer Social-Media-Kanal, sondern post.sozial. Sämtliche Fragen sind ausschließlich an post.sozial zu übermitteln. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Anspruchsberechtigten zu den Leistungen des Vereins post.sozial – ausgenommen Mitarbeiter*innen von post.sozial, die über ihren privaten Facebook-Account das Gewinnspiel-Posting mit "Gefällt mir" markiert und kommentiert haben, die post.sozial Facebook-Seite mit „Gefällt mir“ markiert haben und im Falle der Gewinnermittlung über diesen Facebook-Account kontaktiert werden können. Personen, die vor dem Zeitpunkt der Verlosung des Gewinns ihren Kommentar unter dem Gewinnspiel Posting löschen oder die Facebook-Seite der post.sozial nicht mehr mit „Gefällt mir“ markiert haben, nehmen nicht mehr am Gewinnspiel teil.

Pro Person ist täglich nur eine Teilnahme möglich. Teilnahmeschluss für den jeweiligen täglichen Gewinn ist in der Zeit von 23.03.2024 bis 01.04.2024 jeweils 23.59 Uhr. 

Unter den Teilnehmenden werden Urlaubsaufenthalte, Streuartikel und Tickets verlost.

Der*Die Gewinnende wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgelost und von post.sozial über einen Facebook-Kommentar unter seinem*ihrem eigenen Kommentar zum Gewinnspiel-Posting kontaktiert (Gewinnverständigung). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden; allein die Gewinnenden werden schriftlich verständigt.


Um den Gewinn zu beanspruchen ist der*die Gewinnende verpflichtet, sich innerhalb von 7  Kalendertagen nach Erhalt der Gewinnverständigung [unter Angabe seiner*ihrer Kontaktdaten (d.h. vollständiger Name, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)] bei post.sozial via Privatnachricht über die Facebook-Seite der post.sozial zu melden. Andernfalls verfällt der Gewinn und wird per Los ein*e neue*r Gewinnende*r ermittelt. Die zum Zwecke der Inanspruchnahme des Gewinns übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltung und Abwicklung des Gewinnspiels von post.sozial erfasst und verwendet. Die Formalitäten zur Übergabe des Gewinns werden mit dem*der Gewinnenden individuell vereinbart.

Der Gewinn ist nicht übertragbar oder austauschbar und kann nicht in bar abgelöst werden. Allfällige mit dem Gewinn verbundenen Steuern, Abgaben und Gebühren trägt der*die Gewinnende.

post.sozial übernimmt keine Haftung, Gewährleistung oder Garantie für den Gewinn. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.

Kommentare/Posts, deren Inhalte gegen Facebook-Richtlinien, österreichisches Recht, gesetzliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten, unsere Netiquette und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme durch post.sozial ohne Vorankündigung entfernt. Der*Die Teilnehmende ist dann von der Verlosung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Kommentare/Posts die herabsetzende, beleidigende, beschimpfende, sexistische und/oder rassistische Äußerungen, Spam und/oder Werbungen sowiesonstige Marken- und/oder Urheberrechtsverletzende oder sonst rechtswidrige Inhalte enthalten.

post.sozial behält sich das Recht vor, 

  • Teilnehmende ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen, die durch Verwendung oder Inanspruchnahme unerlaubter Hilfsmittel Vorteile erlangt haben, insbesondere durch technische Manipulation, und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen;
  • Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen, die nicht zweifelsfrei durch Vorlage eindeutiger und klarer Dokumente nachweisen können, dass sie die erforderlichen Rechte von dem*der* den Berechtigten im erforderlichen Umfang übertragen erhalten haben, wenn der*die Teilnehmende nicht alleinige*r Urheber*in der bereitgestellten Inhalte ist;
  • Teilnehmende auszuschließen, die über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den*die Teilnehmende*n bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, am Gewinnspiel teilnehmen; • jederzeit ohne Angaben von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit diese im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist;
  • das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn die ordnungs-gemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen Gründen (z.B. Manipulationen, Fehler in der Hard- oder Software, Viren, etc.) oder aus rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Im Falle eines Ausschlusses können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. In diesem Fall findet eine neuerliche Verlosung statt.

Dieses Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Sollten einzelne dieser Teilnahmebestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.


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Um Leistungen des Vereins post.sozial in Anspruch nehmen zu können, muss eine 6-monatige Unternehmenszugehörigkeit sowie ein unbefristetes Dienstverhältnis bestehen.

Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Reise Katalog gilt für:

  • aktive Mitarbeiter*innen der Österreichische Post AG sowie deren Tochterunternehmen Wertlogistik GmbH, Feibra GmbH, Post Immobilien GmbH, Post 108 Beteiligungs-& Dienstleistungs GMBH, Medien Zustell GmbH, Post IT Services GmbH, Post E-Commerce, GmbH, Post Systemlogistik GmbH, bank99 AG,  Post Business Solutions, post.sozial, adverserve digital advertising services GmbH sowie 
    Austrian Post International Deutschland GmbH

  • MitarbeiterInnen im Ruhestand der Österreichische Post AG, sowie

  • deren Hinterbliebene (= Empfänger von Witwen bzw. Waisenversorgungsgenuss).

Sämtliche Reiseangebote stehen ausschließlich dem oben genannten Personenkreis (= Anspruchsberechtigte) zur Buchung zur Verfügung. Jeder Anspruchberechtigte darf pro Anmeldung zu einem Ferienaufenthalt unter Berücksichtigung der Rabattierung

  • eine Begleitperson und

  • Kinder des Anspruchsberechtigten oder ihres/seiner Partners/in, maximal bis 17,9 Jahre oder solange Familienbeihilfe bezogen wird*,

mitnehmen.

Jeder Anspruchberechtigte darf pro Anmeldung zu einem Ferienaufenthalt ohne Berücksichtigung der Rabattierung

  • bis zu 9 Begleitpersonen, die vor der Reisebuchung mittels Angehörigenbestätigung namhaft gemacht wurden**,

mitnehmen.

* Auf Aufforderung ist ein Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe für das/die mitreisende/n Kind/Kinder beizubringen.
** Auf Aufforderung sind ensprechende Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse vorzulegen.

Generelle, verbindliche Hinweise

  • Alle Angebote nach Verfügbarkeit.

  • Kein Anspruch auf bestimmte Zimmer.

  • Für alle Appartements und Ferienzimmer gilt die Bettenanzahl im gebuchten Zimmer oder Appartement als bindend. Das bedeutet, dass eine Überbelegung (z.B. 3 Personen in einem Zweibettzimmer oder 2-Personen Appartement) nicht zulässig ist. Derartig getätigte Reservierungen können von der zentralen Buchungsstelle storniert werden.

  • Beachten Sie, dass bei saisonüberschneidenden Buchungen die Nächtigungspreise der jeweiligen Saisonen berechnet werden.

  • Preisberechnungen bei Internetbuchungen gelten vorbehaltlich einer sachlichen Prüfung und sind ohne Gewähr.

  • Kur-/Ortstaxen werden bei der Vorschreibung des Reisepreises für Gäste ab 15 Jahren in Rechnung gestellt und unterliegen nicht der "Rabattierung nach einkommensabhängige Zimmerpreisrabatte".

  • Bei Buchungen von Unterkünften bei Kooperationspartnern wird die Ortstaxe vor Ort in Rechnung gestellt.

  • Bei Reisebuchungen mit Kindern ist gegebenfalls die Geburtsurkunde auf Aufforderung beizubringen.

  • Der Reisepreis ist innerhalb von 5 Werktagen, jedenfalls aber vor Reiseantritt einzuzahlen. Die Buchungsbestätigung wird nach Zahlungseingang übermittelt. Ihre Reise gilt ab diesem Zeitpunkt als fix bestätigt.

  • Sämtliche Änderungen zu Reisebuchungen müssen grundsätzlich 3 Werktage vor dem Anreisetag bei post.sozial in der Buchungszentrale gemeldet werden. Spätere Änderungen können gegebenfalls nicht berücksichtigt werden.

  • Die Buchungsbestätigung ist gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis durch jene Person, auf die die Buchungsbestätigung ausgestellt ist, bei der Anreise vorzuweisen.

  • Stornos von Reisebuchungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten die Stornorichtlinen gem. ARB 1992. 
    An- und Abreisezeiten sind auf der jeweiligen Buchungsbestätigung ersichtlich und einzuhalten.

  • Mitnahme von Haustieren ist - soweit nicht anders geregelt - nicht gestattet.

  • Für Angebote/Packages mit Seilbahnen, Liften udgl. gelten die Bestimmungen der jeweiligen Liftbetreiber.

  • Die Buchung aller Reiseangebote ist nur zentral mittels Reservierungsbogen oder via Internet möglich. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anmeldung.

  • Telefonische Buchungen sowie telefonische Vorreservierungen sind ausnahmslos nicht möglich!

  • Mehrmalige Buchungen pro Buchungsperiode sind möglich und erwünscht.

Rabattierung

Die Bemessungsgrundlage einer Rabattierung ist das Monats - Bruttoeinkommen des Anmelders hochgerechnet auf ein Jahr.

Haftungsbestimmungen

post.sozial übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verluste, Sachschäden udgl. Die Bereitstellung von Urlaubsquartieren sind freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistungen des Vereins post.sozial, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die jederzeitige Änderung dieser Leistungen bleibt vorbehalten.

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